Teil 3: Täterforschung im Arbeitskreis Antiziganismus des Zentrums für Erinnerungskultur
Vom Leiter der Duisburger Sinti-Deportation zum späteren Personenschützer des Bundespräsidenten
Als im Februar 1950 der Duisburger Sinto Bernhard Rosenberg in seiner Entschädigungssache dem Ausschuss seine Verfolgungsgeschichte schilderte, nannte er die Kriminalbeamten Knoche, Helten und Ochs als führende Beamte in Duisburg bei der Festnahme zahlreicher Sinti-Familien am 16. Mai 1940.
Noch am selben Tag wurden die Festgenommenen auf LKWs in ein fünf Tage bestehendes Massenlager in der Kölner Messe verbracht. Es folgte ein Transport in Viehwaggons nach Polen. Dahinter stand, dass im Mai 1940 nach der vorausgegangenen Erfassung und Festsetzung der Angehörigen der Minderheit „ein erster Transport von 2.500“ Menschen familienweise aus dem Raum der Kriminalpolizeileitstellen Hamburg und Bremen, Kön, Düsseldorf und Hannover sowie Stuttgart und Frankfurt am Main in das „Generalgouvernement“ stattfinden sollte.
Es handelte sich um einen Zwischenschritt bei der „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse“ (so 1938) und bei der „endgültigen Lösung der Zigeunerfrage“, die Himmler wenige Monate nach der Deportation der 2.500 in Aussicht stellte. Drei seiner Beamten hatte das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) als „Sonderbeauftragte für die Umsiedlung der Zigeuner in das Generalgouvernement“ damit betraut, die zweifelsohne rassenpolitisch motivierte verbrecherische Deportation in seinem Sinn sicherzustellen. Das war für den rheinischen Raum der Kriminalkommissar Dr. jur. Josef Ochs. Noch im Jahr zuvor war er in der Kriminalpolizeileitstelle Düsseldorf eingesetzt gewesen, der auch die Außenstelle Duisburg unterstand. Dass mit Ochs ein Polizeioffizier mit „nur“ dem Rang eines Hauptmanns der Wehrmacht dazu ausgewählt wurde, spricht für hohe Wertschätzung durch Vorgesetzte. Wer war dieser Kripobeamte?
Josef Ochs, Jg. 1905, kam aus einer Unternehmerfamilie, studierte nach dem Abitur Jura und Volkswirtschaft und wurde 1933 nach dem Referendarsexamen zum Dr. jur. promoviert. Mit allem was ihn sozial ausmacht, repräsentiert er die gehobene „gebildete“ Mitte der zeitgenössischen Gesellschaft, wie sie spätestens seit den ausgehenden 1920er Jahren zur sozialen Basis der NS-Bewegung heranwuchs.
1933 ging er in die SA und schloss sich mit der Aufhebung der vierjährigen Eintrittssperre auch der NSDAP an. 1938 bewarb er sich um eine Mitgliedschaft in der SS. Er war Katholik, was seiner Bewerbung, die eine geprüfte körperliche, rassische und „weltanschauliche“ Tauglichkeit und Eignung voraussetzte, wie auch der anschließenden Aufnahme in die SS wie in vielen anderen Fällen nicht im Weg stand. Bei allem Wechsel zur „Gottgläubigkeit“ verblieb doch ein höherer Anteil der SS-Mitgliedschaft in der katholischen Kirche. Auch dem durch und durch rassistischen Reichskolonialbund trat er bei.
Nach kaufmännischen Aktivitäten in verschiedenen Unternehmen fiel seine Berufsentscheidung zugunsten der Kriminalpolizei. Er besuchte die Kaderschmiede für das NS-Kripo-Führungspersonal, die Führerschule der Sicherheitspolizei (Sipo) in Berlin-Charlottenburg, kam anschließend in die Leitstelle Düsseldorf und von dort auf dem Weg über das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), der „Terrorzentrale des NS-Regimes“ (Andreas Eichmüller), kurz nach dem Weltkriegsbeginn zu einem Einsatz in das in das besetzte Polen. Dort agierten zu diesem Zeitpunkt bereits die berüchtigten SD-Einsatzgruppen mit Vernichtungsauftrag. Es kann ausweislich einer begründeten Annahme in der Literatur nicht ausgeschlossen werden, dass Ochs an den Mordaktionen beteiligt war.
An Polen schloss sich der Wechsel zurück an einen Berliner Schreibtisch des RSHA an. Wie auch immer Ochs‘ Aufenthalt in Polen sich gestaltete, die Rotation von Schreibtischen des RSHA in die Mordkommandos und zurück an die Schreibtische war ein Prinzip der Personalführung im RSHA. Sie sollte „härter“ machen, schuf Komplizenschaften und stärkte den sozialen Zusammenhalt, der für die Kriegsführung elementar war. Seinen Arbeitsplatz hatte Ochs im Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) im Referat A 2 a, das die Sachgebiete „Vorbeugungsmaßnahmen gegen Berufsverbrecher, Gewohnheitsverbrecher und Gemeingefährliche“ bearbeitete und dem die Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens unterstand. Ochs entschied über die „vorbeugende“ Überweisung in die Konzentrationslager und in andere Haftstätten. „Vorbeugung“ konnte an den Gerichten vorbei praktiziert werden, ohne dass ein strafbares Geschehen vorausgegangen war. Strafbares Verhalten wurde dann aus einer „asozialen“ oder „kriminellen Persönlichkeit“ und aus der Zugehörigkeit zu einer so gewerteten Bevölkerungsgruppe geschlussfolgert. Ochs war dort 1939, 1940 und noch wieder 1941 tätig. Er verfügte über Expertenwissen zu „Zigeunern“, zum besetzten Polen und hatte fachliche Kenntnisse zum Rheinland.

Auf der Karte ist zusätzlich zu den polizeilichen Daten seine Aufnahme in die NSDAP vermerkt, aber das angeklammerte Passfoto weist in diesem Zusammenhang einen bemerkenswerten Mangel auf. Es ist auf der Höhe des Jackenrevers dort abgeschnitten, wo gewöhnlich Abzeichen und Auszeichnungen platziert werden.
Das dürfte seine Einsetzung als einer der drei regionalen „Sonderbeauftragten“ der Deportation 1940 erklären. Dass er in dieser Rolle eine Entscheidungsbefugnis hatte, die über die jedes anderen Deportationsverantwortlichen vor Ort hinausging, geht aus zwei Ereignissen hervor:
Die fragwürdige Deportation der Kölner Eltern eines zur Wehrmacht einberufenen Sinto bedingte eine Rücksprache der lokalen Leitung mit Ochs, der offenbar keine Einwände hatte, und ein lokaler Rechtsanwalt, Parteigenosse und SA-Führer, wandte sich über die Kölner Leitung hinweg gleich an Ochs, um Entlassungen bewirken zu können. Es ist unbekannt, ob er damit erfolgreich war.
Mit dem Kriegsbeginn lebte in der NS-Politik kurzzeitig die Vorstellung wieder auf, wie zu Kaisers Zeiten über Kolonien in Afrika verfügen zu können. 1940 befahl Reinhard Heydrich, Leiter des RSHA, dafür Sipo- und SD-Verbände aufzustellen. Ochs besuchte nun Schulungen in Berlin und Rom und bewarb sich. Er wurde angenommen. Mit dem Überfall auf die Sowjetunion bekam das Kolonialinteresse 1941 allerdings eine völlig neue Perspektive. Es sollte nun der „Ostraum“ kolonisiert werden. Das ging, wie Ochs gut wusste, einerseits mit Massenermorden an Juden, „Russen“ oder Roma und andererseits mit Partisanengefahr einher. Als dann der inzwischen vom RKPA an die Kripoleitstelle Düsseldorf Zurückversetzte tatsächlich für den „Einsatz … in den Kolonien vorgesehen“ war, zog er es vor, abzusagen und in Düsseldorf als SS-Obersturmführer „Direktionskommissar“ zu bleiben. 1966 nutzte er die Bewerbungsepisode, um damit von seinen realen Aktivitäten abzulenken. Er behauptete, seine „Haupttätigkeit im RKPA“ sei – weit abseits der realen „Vorbeugungsmaßnahmen“ das Kolonialthema gewesen.
Für seine Zeit in Düsseldorf ist ein bemerkenswertes Ereignis überliefert: 1949 beschuldigte ihn ein Kripokollege, 1942 versucht zu haben, ihn wegen Feigheit vor dem Feind vor ein SS-Gericht zu stellen. Der Kollege war zu einem Osteinsatz in der besetzten Ukraine beordert worden, hatte dort erfahren, an Massenerschießungen teilnehmen zu müssen, hatte das nicht gewollt und war zurück nach Düsseldorf. Dort habe Ochs ihn denunziert und ein SS-Verfahren gegen ihn verlangt. Es war nicht möglich die Sachlage zweifelsfrei aufzuklären, da mehrere Düsseldorfer Polizeibeamte Ochs, der alles bestritt, den Rücken stärkten und da der Hauptzeuge seine Aussage widerrief, so dass der Vorgang für Ochs schadlos blieb.
Ochs war bis zum Kriegsende in Düsseldorf eingesetzt. 1947 stand er mit sechs seiner Kollegen vor einem britischen Militärgericht. Es ging um die Erschießung einer Gruppe von niederländischen und sowjetischen Zwangsarbeitern am 6. April 1945 im Kalkumer Wald zwischen Düsseldorf und Duisburg. Ochs erklärte dem Gericht „ein schlechtes Gedächtnis“ zu haben, das Standgerichtsurteil habe jedenfalls aber seine Richtigkeit gehabt. Er räumte ein, selbst eins der Opfer erschossen zu haben, aber nur unabsichtlich. Er wurde „mangels Beweises“ freigesprochen. Ein zweiter angeklagter Polizeioffizier, wie Ochs promovierter Jurist, berief sich erfolgreich auf Befehlsnotstand. Die Mannschaftsränge wurden erst gar nicht angeklagt. Zwar hatten auch diese fünf geschossen, aber es war nicht nachweisbar, wer wen getötet hatte. Die britischen Militärgerichte waren 1947 bei angeklagten Polizisten zu milden Urteilen übergegangen. Man brauchte deutsche Polizeibeamte. Das Verbrechen blieb ungesühnt.
Die Entnazifizierung, deren Details leider nur unzureichend bekannt sind, weil die Hauptakte vor vielen Jahren verschwunden ist, überstand Ochs bestmöglich mit Kategorie V („entlastet“). Das entsprach ganz dem Wunsch des vom NRW-Justizminister bestellten Sonderbeauftragten für die Entnazifizierung, der sein Wort für Ochs eingelegt hatte. Dieser Sonderbeauftragte musste allerdings angesichts fortwährender Bestechlichkeit und als ein „exaltierter Lebemann“ (Der Spiegel) mit einem anstößigen und erheblich ins Geld gehenden Freizeitverhalten 1950 den Landesdienst verlassen. Ochs hatte weitere und einflussreichere Unterstützer, darunter den Düsseldorfer Nach-NS-Oberbürgermeister Karl Arnold (CDU), ab 1947 Ministerpräsident von NRW.
Seit 1950 war Ochs wieder in die Polizei aufgenommen und inzwischen im Düsseldorfer Kriminalpolizeiamt der Britischen Zone tätig, das zur Ausgangsinstitution des 1951 gegründeten Bundeskriminalamts (BKA) wurde, der westdeutschen Nachfolgeinstitution des RKPA. Es ist davon auszugehen, dass Ochs sich dabei auf die Kameradschaft der „Alten Charlottenburger“ hatte stützen können, die erheblichen Einfluss auf Wiedereinstellungen und auch auf die Gestaltung der Verfahren gegen ehemalige Kripoangehörige wegen NS-Gewaltverbrechen nehmen konnte. Sie war im nordrhein-westfälischen Innenministerium, im LKA und in den großen Kripostellen leitend vertreten, bestens informiert und optimal vernetzt. Auch Ochs selbst war als „Charlottenburger“ aktiv.
Belegt ist sein Bemühen um die Wiedereinstellung eines vielfältig in die Menschheitsverbrechen involvierten „Charlottenburgers“, des SS-Hauptsturmführers, Franz Tormann. Der Kölner Gestapobeamte war von seinem Schreibtisch in einen „Sondereinsatz“ zu Erschießungen hinter der Ostfront delegiert worden und hatte sich danach dem berüchtigten „Sondertrupp Smolensk“ angeschlossen, der für Exekutionen aufgestellt worden war. Er war an der Räumung des Ghettos von Smolensk und den damit einhergehenden Massenvergasungen und -erschießungen beteiligt, um nach einem anschließenden Sommerurlaub zur Gestapo Litzmannstadt (Łódź) zu gehen und danach die Gestapo Innsbruck zu leiten. Ochs schrieb für Tormann ehemalige Mitschüler an und bat um Unterstützung für dessen Eintritt in die westdeutsche Kripo.
Im BKA gab es „eine systematische Vergabe der Führungspositionen an ‚Alte Charlottenburger’“. Im Ergebnis dieses Auswahlprozesses stellten vormalige SS-Angehörige den Stamm des BKA. Zu den Wechslern dorthin gehörte auch Dr. Josef Ochs. Er leitete seit 1951 eine der zwei Abteilungen der „Sicherungsgruppe Bonn“ (SG), deren Aufgabe der Schutz des Bundespräsidenten, der Bundesregierung und der Bundestagsabgeordneten war, eine Art Leibwache sowie ein „Aushängeschild“ des BKA. Ab 1954 war er dort als „Zigeunerexperte“ tätig und setzte sich für die Übernahme der bayerischen Landfahrerordnung auf die Bundesebene ein, mit der eine sonderrechtliche und daher verfassungswidrige Personenkontrolle der in „Landfahrer“ umbenannten „Zigeuner“ reinstitutionalisiert worden war. Deren Vorbild war das bayerische „Zigeunergesetz“ von 1926 gewesen, das mit den bürgerlichen Stimmen unter Einschluss der Nationalsozialistischen Gruppe und des Völkischen Blocks gegen SPD und KPD in Bayern verabschiedet worden war, und liberalen Verfassungsjuristen schon damals als grobes Unrecht gegolten hatte. Als Datenbasis wurden nach 1945 weiterhin die NS-Zigeunerpersonenakten genutzt. In der Diskussion befürwortete Ochs die Ausweitung der Landfahrerordnung auf ganz Westdeutschland, da „der übliche kriminalpolizeiliche Meldedienst versage bei diesem motorisierten Verbrechertyp“.
Für ihn war und blieb die „Vorbeugung“ der richtige Weg. Seinen Rassismus, seine Präferenz für die vorbeugende Verbrechensbekämpfung und die damit einhergehende Typisierung ganzer Bevölkerungsgruppen als kriminogen hatte er beibehalten.
Zweimal wurden in den 1960er Jahren staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Ochs aufgenommen, die er jeweils unbeschadet überstand. Einmal im Kontext des durch die Kalte Amnestie geplatzten RSHA-Verfahrens, hier aufgrund der Falschangabe, eine Tätigkeit im RSHA sei nicht nachweisbar. Dann im Sammelverfahren zum „Zigeunerkomplex“, dort wegen Verjährung. 1965 ging er als Oberregierungskriminalrat regulär in Pension.
Der Fall des Dr. Josef Ochs ist ein Beispiel von vielen. Er veranschaulicht, in welcher starken Kohärenz das Personal der reichsdeutschen und dann westdeutschen Kriminalpolizei unter nazistischen Arbeits- und Ideologiebedingungen miteinander verbunden war und es über die Kapitulation weit hinaus auch blieb. Es hatten sich auf der Basis eines ausgedehnten Komplizentums ein Nach-NS-Kripomilieu und eine intensive Fortführung von Kameradschaftlichkeit herausgebildet, so dass in Kooperation mit der helfenden Hand der westdeutschen Justiz die störenden Lasten abgestimmt entsorgt werden konnten. Es handelt sich hier um eine Kontinuität unter vielen, wie die Forschung zur westdeutschen Vergangenheitspolitik sie seit spätestens den 1990er Jahren dingfest machen konnte.
Primärquellen
LA NRW, Abt. Rheinland, NW 1.037-A/REG, Nr. 10.429, Entnazifizierungsakte Josef Ochs
LA NRW, Abt Rheinland, BR 2.034, Nr. 16
LA NRW, Abt Rheinland, BR 2.034, Nr. 1.002
LA NRW, Abt. Rheinland, BR 2.396, Nr. 811
LAV, Abt. Rheinland, BR 2.396, Nr. 1.082
LAV NRW, Abt. Rheinland, Ger. Rep. 299, Nr. 789
LA Berlin, 057-01, Nr. 2.295
Stadtarchiv Duisburg, Best. 506, Nr. 1.249
Sekundärquellen
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Entnazifizierung. Mehr ist besser, in: Der Spiegel, 3 (1950), H. 45
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Patrick Wagner, Ein ziemlich langer Abschied. Das Bundeskriminalamt und die konzeptionellen Traditionen der NS-Kripo, in: Bundeskriminalamt (Hrsg.), Das Bundeskriminalamt stellt sich seiner Geschichte. Dokumentation einer Kolloquienreihe, Köln 2008, S. 95-110
Ein Beitrag von Dr. Ulrich F. Opfermann (Historiker/Krefeld)
Ulrich Opfermann forscht und publiziert seit langem zur NS-Zeit und zum Themenfeld „Roma-Minderheit“. Er erarbeitete das Gutachten „zum Umgang der deutschen Justiz mit an der Roma-Minderheit begangenen NS-Verbrechen nach 1945“ für die Unabhängige Kommission Antiziganismus. Gemeinsam mit Dr. Karola Fings gab er 2012 das Buch „Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933 – 1945“ heraus. 2023 erschien in Heidelberg die Studie „‘Stets korrekt und human‘. Der Umgang der westdeutschen Justiz mit dem NS-Völkermord an den Sinti und Roma“. Opfermann ist Mitglied der Gesellschaft für Antiziganismusforschung und des Rom e.V. Köln wie auch im Arbeitskreis „Geschichte der Duisburger Sinti“ am Zentrum für Erinnerungskultur.
Redaktion: Robin Richterich (Zentrum für Erinnerungskultur)
Anmerkung: aktualisierte und überarbeitete Fassung vom 8. Januar 2025, die erste Fassung erschien am 7.11.2023